Fragen und Tipps
Hier haben wir nachfolgend für Sie Fragen, und rechts für Sie nützliche, hilfreiche Tipps schon bereits im Vorfeld beantwortet.
Sollten Sie dennoch Fragen haben, die hier nicht aufgeführt sind, so zögern Sie bitte nicht, uns Ihre Frage per Mail zusenden.
Wir werden Ihnen, sobald wir dazu kommen, diese nach dem Lesen beantworten.
Sofern Sie nützliche Tipps haben, die evtl. auch für andere Arbeitslose von Bedeutung sein könnten, teilen Sie uns diese doch bitte mit.
Alternativ können Sie hierfür auch unser Kontaktformular benutzen.
Vielen Dank.
Hier die Fragen:
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Weil immer mehr Personalchefs heute wichtigeres zu tun haben, als sich mit dem zeitaufwändigen Prozess der Bewerbersuche und -vorauswahl zu befassen. Sie schätzen die Arbeit eines Spezialisten, der schnell und passgenau einen kleinen auserwählten Kreis von potenziellen Kandidaten zu präsentieren weiß.
Dann heißt es, nur noch eine Handvoll Vorstellungsgespräche führen und eine Entscheidung treffen.
Manche Stellen werden auch aus Gründen der Diskretion und Sensibilität nicht öffentlich ausgeschrieben. Letztendlich gibt es sehr viele vakante Positionen, die man in keiner Tageszeitung, nicht beim Arbeitsamt und auch in keinem Internet-Stellenmarkt findet.
Gar nichts.
Wenn Sie über einen gültigen Vermittlungsgutschein der Agentur für Arbeit verfügen. Dann können Sie die Vermittlungskosten direkt über den Vermittlungsgutschein verrechnen lassen.
Sie bekommen den Vermittlungsgutschein (VGS) unter Angabe Ihrer Kundennummer bei Ihrem zuständigen Arbeitsvermittler der Agentur für Arbeit oder ARGE/Jobcenter, wenn* Sie in Bezug von Arbeitsloengeld-I oder Arbeitslosengeld-II sind. Ordern können Sie ihn telefonisch, per Fax, per E-Mail oder auch persönlich. Bei Empfängern von Arbeitslosengeld I steht Ihnen der VGS rechtlich zu, bei Empfängern von SGB II liegt es leider im Ermessen Ihres/r zuständigen/r Vermittler/in.
* Beachten Sie bitte auch die näheren Informationen zum Vermittlungsgutschein hier auf meiner Internetpräsentation und in den Unterlagen der Agentur für Arbeit. Sie machen nichts falsch, wenn Sie sich einfach bei Ihrer Agentur für Arbeit diesbezüglich erkundigen.
Haben Sie keinen "Gutscheinanspruch" oder Sie erfreulicherweise nicht arbeitslos sind, so entstehen Ihnen einmalig im Erfolgsfall (nur wenn Sie durch unsere Vermittlungsaktivitäten eine Arbeitsstelle annehmen) Vermittlungskosten. Wenn Sie durch uns nicht vermittelt werden oder eine vorgeschlagene Stelle nicht annehmen, entstehen natürlich keine Kosten.
Die Vergütung finden Sie in meinen AGB. Übrigens ist es in vielen anderen Ländern völlig normal, die Stellenvermittlung mit einer Gebühr zu vergüten.
Gehen Sie dafür bitte auf die Seite Bewerbung. Dort finden Sie alle Informationen, die Sie für eine Bewerbung bei mir brauchen. [Mehr]
Für die Erstbeurteilung sind folgende Unterlagen unabdingbar:
1. Tabellarischer Lebenslauf (Art und Inhalt siehe auch bei Lebenslauf)
2. Aktuelles Bewerbungsfoto
3. Arbeitzeugnis Ihres letzten Arbeitgebers
Senden Sie diese Unterlagen unter Angabe der C-Nr. vorzugsweise per E-Mail oder kurzfristig per Post zu. Sollten Sie die Unterlagen wieder haben wollen, so legen Sie bitte einen ausreichend frankierten Rückumschlag bei. Beachten Sie bitte auch die Hinweise im jeweiligen Anhang der Stellenangebote!
Wenn wir Sie in die engere Wahl nehmen, benötigen wir kurzfristig eine Kopie Ihres Vermittlungsgutscheines sowie einen mit Ihnen geschlossenen Vermittlungsvertrag.
Es kommt immer wieder vor, dass Arbeitszeugnisse oder andere Nachweise nicht vorhanden sind oder durch Umzug etc. im Moment nicht verfügbar sind. Bitte denken Sie daran, dass Sie Ihre Vermittlungschancen dadurch erhöhen, wenn Sie sich aktiv und rechtzeitig um diese Dinge kümmern! Im Regelfall kann man bei der zuständigen Stelle einfach eine Kopie anfordern. Auch ist es möglich, von einem alten Arbeitgeber nachträglich ein Arbeitszeugnis zu verlangen.
Ja. Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass ein Vertrag in Verbindung mit dem Vermittlungsgutschein geschlossen werden muss. Bei meinen Dokumenten können Sie sich den schon einmal im Vorfeld anschauen. [Mehr]
Da es sich sehr schwierig gestaltet, im Bezirk Zehlendorf einen "bezahlbaren" Geschäftsraum zu finden der meinen Ansprüchen genüge tut, treffe ich mich mit Ihnen in dem angenehmen Restaurant "Macedonia" in Berlin Lichterfelde West und lade Sie hier zu einem Getränk Ihrer Wahl (kein Alkohol) ein. Das Lokal liegt zudem sehr zentral am S-Bahnhof Lichterfelde - West. Das erspart Ihnen die ansonsten weiteren Wege, verbunden mit einem Fußmarsch, zu mir. Sofern Sie mit dem Auto kommen, hier die Adresse: Hans-Sachs Str. 4f, 12205 Berlin.
Ich betreibe das Geschäft von einem extra angelegten Büro in meiner Wohnung aus. Das Büro selbst ist zu klein um dort Besuch zu empfangen. Das soll aber nicht heissen, dass ich nicht seriös bin. Zudem habe ich hier keine Möglichkeit Ihnen die heutigen, auch modernen Getränke wie z.B. Latte Macciato etc. anzubieten.
Sofern ich etwas gefunden habe, werde ich es Ihnen auf dieser Internetpräsentation bekannt geben.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Ja, Sie können so viele Vermittler beauftragen wie Sie möchten. Bitte bedenken Sie, dass Sie den Vermittlern nur eine Kopie des Vermittlungsgutscheines überlassen. Das Original erhält der Vermittler, der Sie erfolgreich vermittelt hat. Und der hat sich den dann auch verdient.
Es liegt in unserem Interesse, dass Sie mit Ihrem Arbeitsplatz zufrieden sind. Sie entscheiden über die Annahme der Stellenangebote. Natürlich können Sie auch andere Jobs ablehnen, sofern Sie bei dem, für den Sie sich beworben haben, nicht mehr verfügbar ist. Sie sollen sich schließlich in Ihrem neuen Job wohlfühlen. Das liegt auch in meinem Interesse.
Ihre Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt und nur an potenzielle Arbeitgeber weitergegeben. Ich behandle Ihre Daten nach den Datenschutzgesetzen sowie nach dem §35 SGB I, erstes Buch 1, allgemeiner Teil. Ich persönlich würde es auch nicht mögen wenn man mit meinen Daten in der Welt rumläuft. Das machen schon ganz andere Instutionen.
Nein. Fahrtkosten können vor dem Vorstellungsgespräch bei der Agentur für Arbeit oder ARGE beantragt werden.
Nein. Der Arbeitsvermittlerdarf für Leistungen, die er neben der Vermittlung erbringt, kein zusätzliches Honorar vom Arbeitssuchenden verlangen. Dazu zählen solche Leistungen wie Bewerbertraining, Erstellung und Durchsicht der Bewerbungsmappen. Sollten Sie solch einem Vermittler begegnen verlassen Sie bitte umgehend sein Büro. Das ist Unseriös.
Die privaten Arbeitsvermittler dürfen für eine erfolgreiche Vermittlung ein Honorar in Rechnung stellen. Sofern ein VGS vorliegt wird das Honorar über die Agentur für Arbeit gestundet. Sofern kein VGS vorliegt, kann der Vermittler für seine Vermittlung ein Honorar verlangen.
Die Vermittlung in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ist durch den Vermittlungsgutschein der Bundesagentur für Arbeit bzw. den Argen (JobCenter etc.) kostenlos und wird seitens der Bundesagentur für Arbeit gestundet.
Sofern Sie den Vermittlungsvertrag unterschrieben haben, müssen Sie für Ihre Vermittlungsgebühr selbst aufkommen. Hier entfallen allerdings die Zahlungsfristen von 6 Wochen und 6 Monaten. Die Rechnungsstellung erfolgt seitens des Arbeitsvermittlers nach 14 Tagen der Arbeitsaufnahme.
Das Honorar wird in der Regel an der Höhe des vorliegenden Vermittlungsgutscheins bemessen.
Den Gutschein bekommen Arbeitslose von der Bundesagentur für Arbeit. Ob Sie Anspruch darauf haben, entscheidet Ihr/e Ansprechpartner/in in Ihrem zuständigen JobCenter sofern Sie Leistungen nach SGB II (Hartz IV) beziehen. Sofern Sie im Leistungsbezug vom Arbeitslosengeld 1 stehen, steht Ihnen der Vermittlungsgutschein rechtlich zu.
Informationen um Vermittlungsgutschein erhalten Sie hier. [Mehr]
Ein Vermittlungsgutschein (VGS) bekommen Sie von der Bundesagentur für Arbeit und berechtigt Sie zur kostenlosen Beauftragung eines privaten Arbeitsvermittlers. Nähere Informationen habe ich für Sie auf der Seite "Interessantes" hinterlegt. [Mehr]