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Thema Vermittlungsgutschein

Von schnellen und effizienten Ausgleichsprozessen auf dem Arbeitsmarkt profitieren alle Beteiligten. Die gezielte Vermittlung durch private Arbeitsvermittler kann diese Prozesse sinnvoll unterstützen. Der Vermittlungsgutschein soll den Zugang zu dieser Dienstleistung erleichtern. Er ermöglicht es insbesondere Arbeitsuchenden mit Anspruch auf Arbeitslosengeld, im Rahmen ihrer Eigenbemühungen um eine Arbeitsstelle auf Kosten der Agentur für Arbeit einen oder mehrere private Arbeitsvermittler gleichzeitig einzuschalten.

Private Arbeitsvermittler, die Vermittlungsgutscheine annehmen, sind unter „Internetseiten privater Arbeitsvermittler“ zu finden.

Der Vermittlungsgutschein kann bei der Agentur für Arbeit unter Angabe der Kunden-Nummer persönlich, telefonisch oder schriftlich (Brief, Fax, E-Mail) beantragt werden.

Alle privaten Arbeitsvermittler, die bereit sind, für einen Gutscheininhaber tätig zu werden, sind verpflichtet, mit ihm einen schriftlichen Vermittlungsvertrag zu schließen, aus dem insbesondere die Vergütung hervorgeht, die der Gutscheininhaber im Falle einer erfolgreichen Vermittlung zahlen soll. Erlaubt ist maximal der im Vermittlungsgutschein genannte Betrag.

Mit der Annahme eines Vermittlungsgutscheines durch den privaten Arbeitsvermittler wird die Zahlungsverpflichtung des Gutscheininhabers über die Bundesagentur für Arbeit dauerhaft gestundet. Der private Arbeitsvermittler kann seine Ansprüche nur gegenüber der jeweiligen Agentur für Arbeit geltend machen.

Private Arbeitsvermittler haben erst dann Anspruch auf die Vermittlungsvergütung, wenn infolge ihrer Vermittlung ein Arbeitsvertrag zustande gekommen ist. Sie dürfen keine Vorschüsse auf die Vergütung verlangen oder entgegennehmen.

Eine Vermittlung im Sinne des Gesetzes liegt nicht vor, wenn „Vermittler" und Arbeitgeber rechtlich identisch sind oder wenn zwischen ihnen eine enge wirtschaftliche oder personelle Verflechtung besteht oder wenn der „Vermittler" lediglich die Selbstsuche einer Arbeitsstelle durch den Arbeitsuchenden unterstützt hat. Private Arbeitsvermittler müssen nachweislich selbst den Kontakt zu Arbeitgebern herstellen und sie dazu bewegt haben.

Hier habe ich für Sie wieder ein paar Fragen und die dazughörigen antworten zum Thema Vermittlungsgutschein hinterlegt. Klicken Sie, wie immer auf die Frage, und Sie kommen, auch wie immer, darauf eine Antwort.

Was kann der private Vermittler für Sie tun?
Kann die Agentur für Arbeit einen Dritten zur Vermittlung heranziehen?
Wann und wie bekomme ich einen Vermittlungsgutschein?
Wann ist die Vergütung fällig?
Wie hoch ist die Vergütung?
Was ist zu beachten, wenn man eine private Arbeitsagentur beauftragt bzw. einschaltet?

Hier habe ich für Sie nachfolgend zwei Flyer hinterlegt, so wie die Bundesagentur für Arbeit diese zum Thema Vermittlungsgutschein herausgebracht hat.

Des Weiteren finden Sie hier Muster von Vermittlungsgutscheinen, so, wie Sie ihn dann von der Agentur für Arbeit (SGB II) oder von Ihrem JobCenter oder Arbeitsgemeinschaften Ihrer Kommune (SGB III) erhalten werden sowie darunter die aktuellen Hinweise zum Vermittlungsgutschein (Stand 10.2009)


Vermittlungsgutschein - Flyer für Arbeitsuchende Vermittlungsgutschein - Flyer für private Arbeitsvermittler Muster VGS nach SGB II [66 KB] Muster VGS nach SGB III [66 KB]