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Einreise nach Dänemark

Einreise nach Dänemark

Sie können sich ohne Job bis zu 6 Monate in Dänemark aufhalten.

So lange Sie sich als Arbeitsuchender in Dänemark aufhalten, besteht keine Meldepflicht.

Sobald Sie eine Arbeit aufnehmen, müssen Sie bei dem örtlichen Staatsamt ein Antragsformular für die Aufenthaltserlaubnis und ein Formular für eine Arbeitgebererklärung anfordern. Sie füllen den Antrag auf Aufenthaltserlaubnis aus und bitten Ihren Arbeitgeber, die Arbeitgebererklärung auszufüllen.

Beide Formulare müssen Sie beim Staatsamt einreichen.

Das Staatsamt braucht von Ihnen

- Ihren Pass und 2 Passfotos.

Das Staatsamt stellt Ihnen danach eine Aufenthaltserlaubnis aus.

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Die Sprache Arbeitslosengeld von Deutschland nach Dänemark