Sehr geehrte Geschäfts- und Kooperationspartner/-innen, sehr geehrte Unternehmer/-innen.
Sofern es sich noch nicht zu Ihnen rumgesprochen hat, möchte ich Ihnen nachfolgend das Programm zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Rahmen des Konjunkturpakets II, seit dem 01.01.2009 vorstellen.
Es wurden seitens der Bundesregierung € 400 Mio. zur Verfügung gestellt. Bisher wurden n u r € 100 Mio. abgerufen.
Ich habe es Ihnen hier noch einmal in Kurzform in dieser Mail erläutert. Mehr darüber erfahren Sie auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit oder aber auch hier auf meiner neuen Internetpräsentation.
Im Rahmen des Konjunkturpakets II hat der Gesetzgeber die Förderungsmöglichkeiten für beschäftigte Arbeitnehmer erweitert. Nunmehr können auch folgende Personen durch die Übernahme der Weiterbildungskosten gefördert werden:
Qualifizierte Arbeitnehmer unabhängig vom Lebensalter und der Betriebsgröße, wenn • der Erwerb ihres Berufsabschlusses (in Berufen mit einer Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren) mindestens vier Jahre zurückliegt und • sie in den letzten vier Jahren vor Antragstellung nicht an einer mit öffentlichen Mitteln geförderten beruflichen Weiterbildung teilgenommen haben.
Wiedereingestellte Mitarbeiter in der Zeitarbeit, wenn sie • im Zeitraum 2007 und 2008 bei einem Zeitarbeitsunternehmen sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren und • ihre jetzige Arbeitslosigkeit durch Wiedereinstellung im gleichen Zeitarbeitsunternehmen beenden.
Darüber hinaus müssen folgende Kriterien erfüllt sein: • Freistellung von der Arbeit für die Teilnahme an der Weiterbildung • Anspruch auf Arbeitsentgelt für die Dauer der Weiterbildung • Die Weiterbildung findet während betriebsüblicher Arbeitszeiten statt • Sowohl Bildungsträger als auch Maßnahme sind durch eine fachkundige Stelle für die Weiterbildungsförderung zugelassen
Für die Förderung erhalten die Arbeitnehmer einen Bildungsgutschein, mit dem sie unter zugelassenen Weiterbildungsangeboten wählen können. Siehe hierzu auch Seite 9 des Merkblattes 6 (Förderung der beruflichen Weiterbildung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer).
Sofern Sie hierzu Bedarf haben sollten, oder Fragen haben, stehe ich Ihnen, bzw. Ihr/e Ansprechpartner/in Ihres zuständigen Arbeitgeberservice der Bundesagentur für Arbeit sehr gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Wagner
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